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Philosophie

IPR ist ein elektronisches, hochauflösendes Stützstift-Registriersystem. Es dient zur Auffindung, bzw. Präzisierung der korrekten Kieferrelation. Für den Einsatz des IPR-Systems gibt es zwei klinische Indikationen:

  1. Bei Fehlen dentaler Anhaltspunkte, bei künstlich (zahnärztlich) veränderten oder abgenutzten Okklusalflächen, bei fehlenden oder instabilen Stützzonen und bei der Planung und Durchführung ausgedehnter Rekonstruktionen dient es als Instrument zur Auffindung, Beweisführung und Sicherstellung korrekter Kieferrelationen.
  2. Bei CMD dient es der Auflösung okklusaler Verhältnisse, der Deprogrammierung gestörter Bewegungsmuster und Reorientierung der Kieferrelation.

 

Die größten Vorteile der IPR-Verfahrenskette sind schnell beschrieben:

  1. Aufzeichnung von Bewegung, Kraft und Position in hoher Auflösung - während der Registrierung.
  2. Detaillierte Wiedergabe der Registrierung mit übersichtlichen, weil zeitlich und farblich klare, hochaufgelöste Registratbilder.
  3. Nutzung und Auswertung der Ergebnisse nach seit Jahrzehnten gesicherten medizinischen und wissenschaftlichen Kriterien.
  4. Behandlerunabhängige Reproduzierbarkeit.
  5. Moderne, elektronische Archivierung und forensische Sicherheit.

Seit Jahrzehnten wissen Zahnärzte: die Bestimmung der Kieferrelation ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Planung und Ausführung korrekter Restaurationen aller Art.

Auch und gerade bei CMD-Patienten ist die korrekte Kieferrelation von besonderer Wichtigkeit. Hier  »muss die Initialzündung fast aller Kiefergelenkfälle vordringlich einer schlußbissbedingten kondylären Malposition angelastet werden« (Prof. Albert Gerber).

Und Prof. Ludger Figgener (Uni Münster) brachte es anläßlich der 20. Jahrestagung des AKFOS-Arbeitskreises am 10. Oktober 1998 in Mainz genau auf den Punkt:

»in Fällen nicht gelungener oder nicht gelingender Handbißnahme« sollte von der intraoralen Stützstiftregistrierung Gebrauch gemacht werden.«

Doch wann genau ist eine Handbißnahme als »gelungen« zu bezeichnen und wann nicht? Diese Frage lässt sich mit IPR leicht beantworten.

Und weiter:

»Das gilt keineswegs nur für zahnlose Patienten. Denn was im Hinblick auf die anatomisch-physiologischen Gegebenheiten einer akzeptablen Zentrik für den mit Totalprothesen zu versorgenden Patienten richtig und allgemein anerkannt wird, kann ja für den anderen Patienten, der noch Zähne hat, nicht ungültig sein.

Bei Fehlen dentaler Anhaltspunkte, bei artifiziell veränderten Okklusalflächen oder bei fehlenden Stützzonen bietet das Stützstiftregistrat mit seinem Prinzip der dynamischen Dreipunktabstützung einfach mehr Sicherheit beim Auffinden einer akzeptablen Zentrik…

…Es wäre daher durchaus der Vorschlag zu erwägen, die mit dem Stützstiftregistrat erreichbare Genauigkeit der Kieferrelation bzw. der Okklusion als Standard zu formulieren.

Wieviele Anstrengungen und semantische Klimmzüge werden stattdessen unternommen, eine mißlungene Kieferrelationsbestimmung nicht als solche erscheinen zu lassen, sie anderen Ursachen zuzuschieben, sie gar als Adaptationsproblem des Patienten zu deklarieren, sie jedenfalls a priori in der Risikosphäre des Patienten und keinesfalls im Verantwortungsbereich des Zahnarztes anzusiedeln.«

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